Evangelische Glaubensthemen Kirchentellinsfurt - Pfarrer Jakob Stehle
(Pfarramt)
[ KIRCHGELD / KIRCHENSTEUER ]





ZUM KIRCHGELD - UND ZUR KIRCHENSTEUER



Kirchensteuer und Kirchgeld unterscheiden sich:
  • Kirchensteuer zahlt jeder, der Lohnempfänger ist oder andere steuerpflichtige Einkünfte hat.
  • Kirchgeld dagegen wird von den Gemeindegliedern erhoben, die kein zu versteuerndes Einkommen aufzuweisen hat.


Während die Kirchensteuer durch den Staat eingezogen und an die Landeskirche überwiesen wird, zieht jede Ortsgemeinde das Kirchgeld selber ein.

Während die Kirchensteuer durch den Haushalt der Landeskirche verteilt wird, verbleibt das Kirchgeld ganz in der örtlichen Gemeinde.
Diese hat nun die Möglichkeit, ein besonderes Projekt zu unterstützen.


THEMA: KIRCHGELD (Koch)
KIRCHGELD-AUSWAHLMENÜ



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    Stand dieser Seite: 17.April 2002