Evangelische Glaubensthemen Kirchentellinsfurt - Pfarrer Jakob Stehle (Pfarramt) |
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ANMERKUNGEN ZUM KIRCHGELD | |||
Von wegen "Heidensteuer"Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen gibt es in anderen Bundesländern schon lange! In seinem Kommentar beschäftigt sich Andreas Koch mit der Kritik an der Einführung des "besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedenen Ehen". Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Änderung des Kirchensteuergesetzes beschlossen und einigen Kommentatoren ging anschließend die Feder durch: Eine "Heidensteuer" sei, was sich hinter dem neuen "besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen" verberge, eine Abgabe, mittels derer Menschen zur Finanzierung einer Religionsgemeinschaft gezwungen würden, der sie nicht angehören. Ergo: Die evangelische Kirche sei ein schamloser Abzocker im Namen Gottes, gedeckt von willfährigen und konspirativen Politikern aller Couleur! "Evangelische Kirche im Ländle ist nicht mehr zum Nulltarif zu haben." Andreas Koch Die dicken Tintenstriche hätte mancher Meinungsmacher sich aber sparen können: Mafiose Methoden von Kirche und Politik sind nämlich nirgends zu entdecken. Wie denn auch! Schließlich geht es bei dem ins Zielfeld der Kritik geratenen Landtagsbeschluss nur darum, dass in Zukunft evangelische Kirche im Ländle nicht mehr zum Nulltarif zu haben ist. Kirchensteuerzahler und viele, die regelmäßig spenden und opfern, wissen das schon längst. Jetzt aber sollen auch diejenigen Kirchenmitglieder, die über kein eigenes Einkommen verfügen, deren nicht selten gut verdienender Ehepartner aber aus der Kirche ausgetreten oder Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist, ihren finanziellen Beitrag leisten. In der Praxis wird das dann so aussehen: Aus dem gemeinsam veranlagten Einkommen wird für den kirchensteuerpflichtigen evangelischen Ehepartner ein Kirchgeld erhoben. Dieses ist einkommensabhängig und liegt deutlich unter der gewohnten Kirchensteuer. Übrigens: In anderen Bundesländern gibt es diese Regelung schon seit langem. Andreas Koch
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