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Serbien verabschiedet Anmeldegesetz für Restitution
Die Republik Serbien veröffentlichte am 31. Mai
2005 im Amtsblatt Nr. 45 das Gesetz über die Anmeldung und die Evidenz von enteignetem
Vermögen. Damit ist die gesetzliche Grundlage zur Anmeldung von Vermögen
gegeben, das nach dem 9. März 1945 enteignet worden war. Die Vermögensanmeldung
hat bis spätestens 30. Juni 2006 bei der folgenden Stelle eingereicht zu werden. Dieser
Termin muss unbedingt eingehalten werden!
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