Auflegung der Wählerliste zur Kirchengemeinderatswahl
Wählerlsite - Kirchengemeinderat
Am 8.Oktober, Montagabend, 18.30 Uhr trifft sich der
Wahlausschuß. Er wird die Wählerliste begutachten
und am Dienstag wird diese Liste dem
Kirchengemeinderat vorgelegt.
Voraussgesetzt, daß keine Einsprüche kommen, steht
die Wählerlsite ab Mittwoch, 10.Oktober, ab 9.00
Uhr zur Einsicht im Pfarramt bereit.
Sie können diese Liste zu den normalen Bürozeiten
einsehen. Sollten Sie aus irgendeinem dringend
Grund andere Zeiten wünschen, sprechen Sie dies
bitte mit dem Pfarrer ab.
Automatisch wurden alle Gemeindeglieder über 16
Jahren, die bei uns gemeldet sind, in die
Wählerliste aufgenommen.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann
selbstverständlich nicht zur Wahl gehen und steht
auch nicht in der Wählerliste.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund Zweifel haben, ob
Sie in der Wählerliste erfaßt wurden (vielleicht
wegen einem kürzlichen Umzug), dann rufen Sie doch
bitte im Pfarramt an. Dazu stehen auch die
Bürozeiten unserer Pfarramtssekretärin zur
Verfügung.
Bitte beachten Sie: Am 16.Oktober 2001 läuft die
Frist zur Einsichtnahme in die Wählerlsite und die
Erhebung von Einsprachen gegen die Wählerliste ab.
Zur Briefwahl
Briefwahl zum Kirchengemeinderat und zur
Landessynode sind möglich. Sobald Sie Ihre
Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie
die Briefwahl beantragen. Entsprechende
Informationen finden Sie in der
Wahlbenachrichtigung.
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