[Katechismus]
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Herzog Ulrich

Herzog Ulrich
Ulrich von Württemberg
* 8. Februar 1487 in Reichenweier, Elsass
† 6. November 1550 in Tübingen)
war zwischen 1498 und 1550 Herzog von Württemberg
Herzog Ulrich wird mit dem Namen Eitel Heinrich als Großcousin des in der Grafschaft Württemberg regierenden Grafen Eberhard im Bart geboren. Erst bei der Firmung erhält er den Namen Ulrich. Sein Vater war Graf Heinrich von Württemberg.

Die Proteste in der Bevölkerung gegen seinen Herrschaftsstil führten 1514 zum Aufstand des Armen Konrad. Durch die Hilfe der Ehrbarkeit gelang es Ulrich, die Aufstände niederzuschlagen. Im Tübinger Vertrag vom 8. Juli 1514 musste Herzog Ulrich der württembergischen Ehrbarkeit dafür für sich und seine Nachfolger weitgehende Zugeständnisse machen. Ohne Zustimmung der Landstände, in denen die Ehrbarkeit organisiert war, durfte kein württembergischer Landesherr Krieg führen oder Steuern erheben. Damit errangen die Landstände eine Position als mächtige Gegenpartei der Landesherren. Gleichzeitig verlor der Adel seinen politischen Einfluss am württembergischen Hof vollkommen.

1515 erschlug Ulrich den Rittmeister Hans von Hutten, den Mann seiner Geliebten Ursula Thumb von Neuburg. Ulrichs Frau Sabina, die kurz zuvor den Sohn Christoph geboren hatte, trat darauf in offene Opposition zum Herzog.

Auf dem Landtag in Stuttgart ab 1. Juli 1515, auf dem auch aus anderen Gründen eine Ablösung Herzog Ulrichs diskutiert wurde, brachte Sabina über Ritter Hieronymus von Seiboldsdorf und Kanzler Augustin Lösch in Abwesenheit ihres Gatten verschiedene Anliegen vor. So fürchtete sie eine Vertreibung, falls es durch den Mord an Hutten zu Krieg im Land kommen sollte, beklagte die bislang ausgebliebene Huldigung durch die Untertanen und bemängelte, dass Ulrich offene Schulden für ihre und der Kinder Kleidung nicht beglichen habe. Auch rügte sie seine Gewalttätigkeiten. Die Sache wurde nicht verhandelt, floss aber wohl in den weiteren Verhandlungsverlauf des Landtags ein. Im Falle einer Absetzung Ulrichs würde Sabina mit ihrem Sohn zur Verwaltung des Landes eingesetzt werden.

Am 11. Oktober 1516 sprach Kaiser Maximilian die Acht und Aberacht des Reiches aus. [2] Diese wurde allerdings erst mit dem Reichstag von Augsburg im Jahre 1518 rechtskräftig. [3]

Nach Maximilians Tod 1519 gab Ulrichs Überfall auf die Reichsstadt Reutlingen den Anstoß zu seiner Vertreibung durch Georg Truchsess von Waldburg-Zeil im Auftrag des Schwäbischen Bundes. Ulrich wurde verbannt und Württemberg wurde durch den neuen Kaiser Karl V. dem Haus Habsburg unterstellt. Christoph wurde Edelknabe am Hofe Karls, seine Erbfolge war ungewiss. Anna verblieb bei Sabina, die nach Ulrichs Verbannung nach Württemberg zurückgekehrt war.

Erst 1534 gelang ihm die Rückkehr mit Hilfe des hessischen Landgrafen Philipp I., der gegen den österreichischen Statthalter Pfalzgraf Philipp zu Felde zog und in der Schlacht bei Lauffen siegreich war. Ulrich erhielt mit dem Vertrag von Kaaden den Besitz über Württemberg bestätigt. Er führte umgehend im ganzen Land die Reformation ein und berief dafür die beiden Geistlichen Erhard Schnepf und Ambrosius Blarer. Die Messe wurde abgeschafft, die Heiligenbilder wurden in geordneter Weise entfernt und die entbehrlichen Gottesdienstutensilien eingezogen. Wer von den Geistlichen bereit war, im Sinne der Reformation zu predigen, wurde übernommen, die anderen erhielten eine lebenslange Rente. Protestantische Pfarrer aus Hessen und der Schweiz füllten die Lücken. Die Klöster und geistlichen Korporationen wurden säkularisiert, so dass sich das Herzogtum Württemberg bedeutend vergrößerte. Allerdings wurde das Kirchengut als eigene Vermögensmasse behandelt und selbständig verwaltet. In einer Kirchenordnung von 1536 wurden die grundlegenden Regelungen für die Landeskirche erstmals zusammengefasst. Nach seiner Rückkehr 1534 widmete sich Ulrich mit großem Aufwand und noch höheren Kosten dem Ausbau einzelner Burgen zu zeitgemäßen Festungen, worunter der Hohentwiel, Hohenasperg und Hohenneuffen neben der Stadtfestung Schorndorf die bekanntesten waren.

Als Herzog Ulrich von Württemberg 1534 sein Land zurückerobert, bittet er Schnepf zusammen mit Ambrosius Blarer die Reformation in Württemberg durchzuführen. Erhard Schnepf erklärt sich unter der Bedingung bereit, dass Blarer seiner Abendmahlslehre zustimmt. So wurde am 2. August 1534 die erste evangelische Konkordie geschlossen. Sie definiert das Abendmahl so, dass Christus in ihm substanz- und wesenhaft präsent ist. Darüber hinaus einigen sich beide Reformatoren auf eine geografische Zuordnung ihres Wirkungsbereichs. Schnepf reformiert das Land von Stuttgart aus „unter der Staig“, Blarer von Tübingen aus „ober der Staig“.

Dennoch geraten der Lutheraner Schnepf und der reformiert gesinnte Blarer immer wieder aneinander. Am heftigsten wohl auf dem so genannten Uracher „Götzentag“, an dem sich Blarer gegen Schnepf durchsetzt und der Herzog ein Bilderverbot erlässt, das den Schwaben wertvolle Kunstwerke kosten sollte. Schnepf dagegen gelang es, in der Kirchenordnung von 1536 ein gemäßigtes Luthertum durchzusetzen, das die württembergische Landeskirche noch heute prägt.

1544 wird Erhard Schnepf Pfarrer und Theologieprofessor in Tübingen, wo er vor allem Hebräisch lehrt. Er promoviert und übernimmt die Superattendenz über das theologische Stift. Als die württembergische Kirchenordnung in Folge des Schmalkaldischen Krieges aufgehoben wird, hat das für den Interimsgegner Schnepf 1548 die Entlassung zur Folge.




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