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Evangelisches Pfarramt Kirchentellinsfurt
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Pfarrer Jakob Stehle
Hohenbergerstr. 7
72138 Kirchentellinsfurt
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Volkskirche
Was ist eine Volkskirche?
Die evangelische Kirchengemeinde Kirchentellinsfurt ist Teil der Landeskirche in Württemberg. Diese wiederum ist eine "Volkskirche". Sie unterscheidet sich von einer "Freiwilligkeitskirche" (wie z.B. die evangelische methodistische Gemeinde) dadurch, daß sie eine "verfaßte Kirche" ist, die in enger Verflechtung mit dem Staat steht.
Manche spielen "Freiwilligkeitskirche" und "Volkskirche" gegeneinander aus. Dies ist jedoch unsachgemäß, weil es die Geschichte der großen beiden Volkskirchen (katholische und evangelische) total übersieht.
Unsere Volkskirche hat als eine "Landeskirche" nach der Reformation begonnen und ist den Weg des Volks in der vergangenen Jahrhunderten mitgegangen in mancherlei Verflechtung und Distanzierungen. Was wir heute haben, ist ein Produkt von Jahrhunderten. Das System der Volkskirche ist in der Bundesrepublik (im Unterschied zu anderen europäischen Ländern!) abgesichert durch Staatsverträge. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (Art 140 GG) hat sie die Berechtigung zum Kirchensteuereinzug. Dieser geschieht, in dem die Kirche den Staat als "Dienstleister" in Anspruch nimmt und dafür eine Gebühr bezahlt. Auch das Anstellungs- und Besoldungswesen innerhalb der Volkskirche ist in Analogie zum Staat geregelt. Ein besonderes Vorrecht der Volkskirche ist ihre Berechtigung an öffentlichen Schulen Religionsunterricht zu halten.
Die Mitgliedschaft innerhalb der Volkskirche wird überwiegend durch die Kindertaufe begründet; teilweise auch durch Übertritte oder Eintritte.
Welche theologische Sicht gibt es?
Theologische gesehen, können wir den Begriff "Volkskirche" in drei verschiedenen Perspektiven sehen:
- Volkskirche als eine "Kirche des Volkes" (Schleiermacher).
Volkskirche ist nach Schleiermachers Verständnis eine durch das allgemeine Priestertum aller Gläubigen gestaltete Kirche, die das Gegenbild zur obrigkeitlich verfaßten "Staatskirche" des 19.Jahrhunderts darstellt.
- Johann Hinrich Wichern hat Mitte des Jahrhunderts den Begriff umgeprägt. Für ihn ist Volkskirche "Kirche hin zum Volk". Sie wendet sich zum ganzen Volk hin, auch zu den der Kirche entfremdeten und in sozialem Elend lebenden Menschen. Aus diesem Verständnis entstand das Werk der "Inneren Mission".
- Heute wird der Begriff "Volkskirche" meist als "Kirche für das Volk" verstanden. Sie ist Institution umfassender pfarramtlicher Versorgung. Dabei spielt die Kindertaufe eine Rolle. Wer getauft wird, hat eine flächendeckende parochiale Versorgung in pastoraler und diakonischer Art zu erwarten. Die Begründung hinter Kindertaufe und der Auffassung von der Kirche für das Volk liegt in der Botschaft von der freien Gnade Gottes. Sie gilt "allem Volk" und ist dem Volk auszurichten. (Vergleiche dazu Barmer Erklärung, These 6).
(Zusammengestellt aus dem Artikel im Handbuch für KGRäte / S.75f)
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